Stambulante Pflege: Was das Modell von ambulanter und stationärer Pflege unterscheidet
Was ist stambulante Pflege und wie funktioniert dieses Modell? Immer mehr Pflegekonzepte verbinden ambulante und stationäre Versorgung miteinander. Genau hier setzt die stambulante Pflege an: eine Versorgungsform, die Elemente aus beiden Bereichen kombiniert.
Doch wie funktioniert das stambulante Modell in der Praxis, für wen ist es gedacht und welche Vorteile bietet es gegenüber klassischen Versorgungsformen?
Stambulant: Definition der neuen Pflegeform zwischen ambulant und stationär
Stambulante Pflege verbindet das Beste aus zwei Welten: Sie schließt die Versorgungslücke zwischen ambulanter Betreuung zu Hause und vollstationärem Pflegeheim.
Was bedeutet „stambulant“?
„Stambulant“ ist ein Kunstwort aus „stationär“ und „ambulant“. Es beschreibt eine neue Pflegeform, die Elemente beider Pflegearten kombiniert. Pflegebedürftige wohnen nicht mehr allein zu Hause, aber auch nicht im klassischen Heim.
Stattdessen leben sie in kleinen, gemeinschaftlich organisierten Wohneinheiten mit professioneller 24-Stunden-Betreuung. Dort können Sie auch bei hohem Pflegebedarf wohnen. Die Leistungen werden ambulant abgerechnet.
Ziel ist es, mehr Selbstbestimmung, bessere Lebensqualität und eine passgenaue Versorgung als in herkömmlichen Pflegeheimen zu ermöglichen.
Ursprung & politische Einführung durch Lauterbach
Erstmals bundesweit in die Diskussion gebracht wurde das Konzept im Jahr 2024 durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (zeit.de). Er bezeichnete die stambulante Pflege als Lösung für die Versorgungslücke zwischen häuslicher und vollstationärer Pflege.
Entwickelt wurde das Konzept aber schon 2016 von der BeneVit-Gruppe in Baden-Württemberg, zusammen mit der AOK und dem Sozialministerium. Dort wurde es im Haus Rheinaue in Wyhl als “Mitmach-Pflegeheim“ erstmals praktisch umgesetzt. Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet und aufgrund seines Erfolges immer wieder verlängert (altenheim.de).
Abgrenzung zur stationären und ambulanten Pflege
|
Merkmal |
Ambulante Pflege (zu Hause) |
Stationäre Pflege (Pflegeheim) |
„Stambulante“ Pflege (Mischform) |
|
Wohnort |
Eigene Häuslichkeit |
Vollstationäre Einrichtung |
Pflege-WG / Hausgemeinschaft |
|
Betreuung |
Pflegedienst kommt nur zu vereinbarten Zeiten |
24-Stunden-Betreuung durchgehend im Haus |
24-Stunden-Präsenz von Pflegekräften vor Ort, jedoch WG-Charakter |
|
Alltag & Gemeinschaft |
soziale Teilhabe abhängig von Familie oder Tagespflege |
Alltag strukturiert durch Heimbetrieb |
Alltag in kleiner Gemeinschaft |
|
Rolle der Angehörigen |
Zentrale Rolle: Angehörige übernehmen oft einen Großteil der Pflege und Organisation |
Angehörige hauptsächlich in Besucherrolle, professionelle Kräfte übernehmen die Versorgung |
Angehörige können freiwillig mitwirken (Mitmach-Prinzip) und so zur Entlastung beitragen |
|
Finanzierung |
Pflegeversicherung zahlt ambulante Leistungen bis zu Höchstbeträgen, Pflegebedürftige tragen restliche Kosten und Unterkunft |
Pflegeversicherung zahlt festen Zuschuss; Bewohner zahlt Eigenanteil für Pflege + Unterkunft/ Verpflegung pauschal |
Modulare Abrechnung (über Pflege- und Krankenversicherung); Bewohner:in zahlt nur für tatsächlich genutzte Leistungen + Unterkunft. |
Wie funktioniert stambulante Pflege in der Praxis?
Bei stambulanten Modell greifen ambulante und stationäre Elemente ineinander. Einerseits leben die Pflegebedürftigen in einer wohnlichen Umgebung mit individueller Lebensführung, andererseits gibt es feste Strukturen, professionelles Personal vor Ort und die Sicherheit einer durchgehenden Betreuung.
Aufbau: Pflege-WG mit 24h-Präsenz
Ein stambulantes Setting ähnelt damit optisch und organisatorisch eher einer betreuten Wohngruppe als einem klassischen Pflegeheim.
In der Praxis besteht eine stambulante Einrichtung meist aus mehreren kleinen Hausgemeinschaften mit je 10 bis 15 Bewohner:innen. Ein festes Team aus Pflegefachkräften, Betreuungskräften und Hauswirtschaftskräften betreut die Pflegebedürftigen rund um die Uhr. Bei Bedarf werden sie von ambulanten Kräften unterstützt.
Die Architektur erinnert an normale Wohnungen: Wohnzimmer, Küche, Gemeinschaftsräume. Anders als im Pflegeheim gibt es keine langen Flure oder anonyme Aufenthaltsräume, sondern ein familiäres Umfeld. Die Bewohner:innen leben wie in einer gemeinsamen Wohnung statt in einem klassischen Heimtrakt.
Alltagsgestaltung und Aktivierung der Pflegebedürftigen
Der Alltag wird gemeinsam gestaltet. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer stambulanten Einrichtung führen – ihren Möglichkeiten entsprechend – einen normalen Alltag: Sie kochen zusammen, helfen beim Wäschewaschen, arbeiten im Garten oder decken den Tisch.
Dieses „Mitmachen“ fördert das Gemeinschaftsgefühl und erhält Fähigkeiten. Seniorinnen und Senioren fühlen sich wieder gebraucht, weil sie aktiv im Haushalt mitwirken können. Gleichzeitig erfahren sie mehr Selbstständigkeit und Sinn im Alltag, was sich positiv auf ihr Wohlbefinden auswirkt.
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Einbindung der Angehörigen
Ein wichtiger Bestandteil des stambulanten Modells ist die Einbindung der Angehörigen. Anders als im klassischen Pflegeheim, wo Angehörige häufig nur Besucher:innen sind, können Familienmitglieder in stambulanten Settings aktiv mithelfen. Sie können z. B. beim Wäschewaschen oder das Zimmer reinigen und so die Betreuungskosten senken. Die Mitarbeit der Familie ist allerdings keine Pflicht, sondern eine Option.
Hieraus ergibt sich ein individuelles Betreuungspaket mit buchbaren Optionen. Anders als in klassischen Senioreneinrichtungen können die Betreuungskosten hierdurch deutlich gesenkt und Pflegepersonen entlastet werden (benevit.net).
Viele Angehörige empfinden es als Erleichterung, dass sie im stambulanten Modell weiterhin teilhaben können.
Finanzierung
Im stambulanten Konzept wird die Finanzierung im Grunde ambulant gehandhabt. Das bedeutet: Die Pflegebedürftigen schließen individuelle Verträge über Pflege- und Betreuungsleistungen, anstatt ein pauschales Heimentgelt zu zahlen.
Die Abrechnung erfolgt nach ambulanten Pflegesätzen. Zugleich tragen die Bewohner:innen die Unterkunfts- und Verpflegungskosten separat.
Für die Pflegebedürftigen bedeutet dies finanziell, dass sie ihre Ansprüche aus der Pflegeversicherung voll einsetzen können. Die Krankenversicherung übernimmt ärztlich verordnete Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) über die häusliche Krankenpflege.
Seit dem BEEP sind drei Leistungen im SGB XI gesetzlich verankert:
|
Leistung |
Rechtsgrundlage |
Höhe |
|---|---|---|
|
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen |
§ 45f SGB XI |
224 Euro monatlich |
|
Anschubfinanzierung für neu gegründete Wohngruppen |
§ 45g SGB XI |
bis zu 2.613 Euro pro Person, maximal 10.452 Euro pro Gruppe |
|
Zuschuss für gemeinschaftliche Wohnformen mit Versorgungsvertrag |
§ 45h SGB XI |
450 Euro monatlich |
Der Betrag von 450 Euro nach § 45h gilt für Bewohner:innen gemeinschaftlicher Wohnformen, die einen Versorgungsvertrag haben und keine Anschubfinanzierung beziehen. Er ist unabhängig vom Pflegegrad. In früheren Entwürfen war dieser Betrag umstritten, weil Kritiker ihn für zu niedrig hielten, um den Unterschied zur stationären Finanzierung auszugleichen.
Durch diese Aufsplittung der Kosten tragen die Pflegebedürftigen im Idealfall weniger eigene Last als im Heim, wo ein einheitlicher Eigenanteil für Pflege anfällt.
Konzeptentwickler Kaspar Pfister beziffert die Entlastung auf rund 30 Prozent geringere Kosten für die Pflegekassen und bis zu 1.000 Euro weniger Eigenanteil pro Monat im Vergleich zum klassischen Pflegeheim.
Allerdings erfordert das Modell auch, dass Bewohner:innen und/oder ihre Betreuer:innen sich mit mehreren Kostenträgern auseinandersetzen müssen, was die Abrechnung komplexer macht (vdk.de).
Rechtliche Rahmenbedingungen
Den Begriff „stambulant" kennt das Bundesrecht bis heute nicht. Seit Januar 2026 gibt es aber erstmals eine Rechtsgrundlage, die das Modell greifbar macht.
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP, wurde § 92c SGB XI neu eingeführt. Ambulante Pflegeeinrichtungen können seitdem mit Pflege- und Krankenkassen gemeinsame Versorgungsverträge für gemeinschaftliche Wohnformen schließen. Geregelt werden darin ein Grundpaket aus Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung sowie verbindliche Qualitätsanforderungen. Stationäre Träger dürfen solche Verträge nur über eine eigenständige ambulante Einheit abschließen.
Entscheidend ist das Wort „können". Der Abschluss ist für die Kassen freiwillig. Genau daran entzündet sich die aktuelle Kritik am Gesetz.
Nach § 92c Absatz 5 SGB XI sollen die Spitzenverbände bis zum 1. Januar 2027 Empfehlungen zu Vertragsinhalten, Vertragsvoraussetzungen und Qualitätskriterien beschließen.
Eine wissenschaftliche Evaluation ist bis 2030 vorgesehen. Bis diese Empfehlungen vorliegen, bleibt die Lage für Träger unübersichtlich: In der Praxis brauchen viele Einrichtungen weiterhin eine landesrechtliche Heimerlaubnis und zusätzlich eine Zulassung als ambulanter Dienst.
Ambulante Wohngemeinschaft vs. Stambulant: Zwei Modelle, ein Ziel
Der Kernunterschied zwischen stambulant und ambulant liegt im Rechtsrahmen, der Versorgungstiefe und der Organisation
Somit ist Stambulant kein Ausbau ambulant betreuter WGs, sondern ein eigenständiges Konzept mit klaren Zuständigkeiten und höherer Versorgungssicherheit.
Was sind ambulante Wohngemeinschaften?
Ambulant betreute Wohngemeinschaften, wie sie von Humanika betrieben werden, gelten als Vorreiter für alternative Pflegeformen. Sie ermöglichen pflegebedürftigen Menschen – insbesondere mit Demenz – ein möglichst selbstbestimmtes Leben in einem familiären Umfeld.
Die Bewohner:innen mieten ihre Zimmer selbst, ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Versorgung, Angehörige gestalten den Alltag aktiv mit.
Svetoslav Markov, Geschäftsführer der Humanika-Unternehmensgruppe, beschreibt im Care Rockets-Podcast mit Silvan Schroeren das Prinzip seiner Wohngemeinschaften so:
„Das klassische Modell der WG ist modular aufgebaut. Das heißt, man schaut, wo der Bedarf ist, und strukturiert die Leistungen entsprechend, anders als im Pflegeheim, wo alles pauschal aus einer Hand kommt.“
(Podcastminute 20:10)
„Bei uns haben Angehörige ein Mitwirkungsrecht und auch eine gewisse Pflicht. Das ist kein Prinzip ‚Tür zu und auf Wiedersehen.“
(Podcastminute 23:30)
Care Rockets-Podcast mit Svetoslav Markov (Humanika)
Stambulant geht einen Schritt weiter
Stambulante Pflege baut auf dem Modell der Pflege-WGs auf, erweitert es aber um 24-Stunden-Präsenz von Pflegekräften, klare Trägerverantwortung und eine gesetzlich geregelte Finanzierung (§ 45j SGB XI).
Anders als bei ambulanten WGs liegt die Verantwortung nicht bei Bewohner:innen oder Angehörigen, sondern beim Träger – vergleichbar mit stationärer Pflege, jedoch in wohnlicher Umgebung.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Wahlfreiheit bei Dienstleistern entfällt im stambulanten Modell entfällt. Auch das das Mitspracherecht der Angehörigen ist eingeschränkt. Der höhere Organisationsgrad des Trägers reduziert die Selbstbestimmung der Bewohner.
Diese enge Verzahnung mit einem spezifischen Träger wirft allerdings auch die Frage auf, inwiefern eine Unterscheidung zur stationären Pflege noch gegeben ist.
Vorteile der stambulanten Versorgung
Das stambulante Modell wird in Fachkreisen als innovative Ergänzung der Pflegelandschaft angesehen, die mehrere Vorteile mit sich bringt:
- Schließt eine Versorgungslücke: Es bietet eine passgenaue Lösung für Menschen, die zu viel Hilfe benötigen, um allein daheimzubleiben, aber (noch) nicht ins klassische Pflegeheim möchten.
- Erhält Selbstbestimmung und Lebensqualität: Bewohner stambulanter Einrichtungen führen weitgehend einen eigenen Haushalt in Gemeinschaft. Statt passiver „Versorgung“ steht ein aktiv gestalteter Alltag im Vordergrund. Studien belegen eine signifikante Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen im stambulanten Modell.
- Entlastung und Einbindung der Angehörigen: Für pflegende Angehörige bringt stambulant eine Entlastung, ohne sie auszuschließen. Sie können weiterhin für ihre Lieben da sein und mitpflegen, statt nur Besucher zu sein. Dies nimmt vielen das schlechte Gewissen, den Vater oder die Mutter „ins Heim gegeben“ zu haben. Gleichzeitig bleibt die Hauptverantwortung bei Profis, sodass Angehörige nicht überfordert sind.
- Hohe Versorgungssicherheit in kleiner Gemeinschaft: Durch die 24h-Präsenz von Fachkräften ist jederzeit Hilfe abrufbar. Trotzdem bleibt die Umgebung überschaubar und familiär (meist 10–15 Bewohner). Diese Kleinteiligkeit beugt Vereinsamung vor und ermöglicht individuellere Betreuung als in großen Heimen.
- Flexible, bedarfsgerechte Leistungen: Stambulante Einrichtungen ermöglichen ein individuelles Leistungspaket. Pflegebedürftige können Leistungen frei wählen und anpassen. Dies erhöht die Wahlfreiheit und ermöglicht es, auf Veränderungen im Gesundheitszustand schnell zu reagieren.
- Kostenvorteile und Effizienz: Ein zentrales Argument pro stambulant sind die geringeren Kosten im Vergleich zur stationären Unterbringung. Durch den effizienten Personaleinsatz, den Verzicht auf starre Pauschalen und die mögliche Mitarbeit von Angehörigen können Pflege- und Krankenkassen Geld sparen. Vor allem aber profitieren die Pflegebedürftigen finanziell: Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten fällt deutlich niedriger aus als im Heim.
- Entgegenwirken des Fachkräftemangels: In stambulanten Hausgemeinschaften werden verstärkt Präsenzkräfte und Alltagsbegleiter eingesetzt, die von weniger, aber gezielt eingesetzten Pflegefachkräften angeleitet werden. Außerdem entlastet die Angehörige das Personal bei einfachen Tätigkeiten. Diese Arbeitsteilung ermöglicht, knappe Pflegefachpersonen effizienter einzusetzen. Die BeneVit-Gruppe berichtet, dass trotz geringerem Fachkräfteanteil die Pflegequalität gewährleistet und geprüft ist (benevit.net).
- Hohe Akzeptanz und Zufriedenheit: In dem langjährigen Modellprojekt zeigte sich eine hohe Zufriedenheit bei allen Beteiligten. Die Bewohner:innen fühlen sich wohler als isoliert zu Hause; Angehörige sind dankbar für die Entlastung ohne den völligen Verlust der Einbindung.
- Geringe Fluktuation: Die Mitarbeitenden erleben häufig ein positives Arbeitsklima. Berichten zufolge ist die Personalfluktuation in der Pilot-Einrichtung ungewöhnlich niedrig, da Pflegekräfte die Arbeitsbedingungen (abwechslungsreicher Alltag, enge Bindung zu Pflegebedürftigen) schätzen.
Tipp für Pflegekräfte: Arbeiten in der Pflege-WG
Wenn dich das stambulante Modell anspricht – mit mehr Selbstbestimmung, Nähe zu den Bewohnern und besseren Arbeitsbedingungen – lohnt sich ein Blick auf Pflege-Wohngemeinschaften. Auch wenn diese rechtlich bisher nicht als „stambulant“ gelten, orientieren sich viele Einrichtungen bereits heute an ähnlichen Prinzipien: kleine Teams, familiäre Atmosphäre, alltagsnahe Pflege.
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Herausforderungen und Kritik am stambulanten Modell
Trotz der genannten Vorteile gibt es auch Herausforderungen, offene Fragen und Kritikpunkte im Zusammenhang mit der stambulanten Versorgung. Diese betreffen vor allem die rechtlich-administrative Umsetzung und mögliche praktische Risiken:
- Fehlender gesetzlicher Rahmen (bislang): Bisher existiert die stambulante Versorgung nur im Rahmen von Modellprojekten. Die gesetzliche Verankerung in der Pflegeversicherung steht noch aus (siehe nächster Abschnitt). Ohne klaren Rechtsrahmen herrscht Planungsunsicherheit für Anbieter und Bewohner:innen. Das Haus Rheinaue lief jahrelang auf Sondergenehmigungen – ein Zustand, der für eine flächendeckende Umsetzung nicht tragbar ist.
- Komplexe Finanzierung und Bürokratie: Gerade weil stambulant Leistungen aus verschiedenen Töpfen kombiniert, befürchten manche eine bürokratische Mehrbelastung. Verena Bentele (VdK) merkt an, man müsse abwarten, ob die Kosten in der Praxis tatsächlich geringer ausfallen. Anstelle eines pauschalen Heimbeitrags müsste eine Vielzahl einzelner Leistungen beantragt, nachgewiesen und abgerechnet werden (vdk.de). Diese bekannten Hürden müssten für stambulante Angebote dringend abgebaut werden, andernfalls droht ein „Bürokratiemonster“, das die gewünschte Entlastung teilweise wieder zunichtemachen könnte.
- Abgrenzungsprobleme und „doppelter Aufwand“: Einige Experten kritisieren, die Schaffung eines neuen Sektors sei rückwärtsgewandt und könne zu Abgrenzungsproblemen führen (carevor9.de). Der Bremer Pflegeökonom Prof. Heinz Rothgang warnt, dass eine zusätzliche Versorgungsform die ohnehin schwierige Trennlinie zwischen ambulant und stationär nicht löst, sondern neue Konflikte schaffe. Insbesondere bei der Vergütung von Leistungen dürfte es kompliziert werden. Rothgang sieht die Gefahr einer Flut von Rechtsstreitigkeiten zu solchen Fragen. Aus seiner Sicht wäre es besser, die Sektorengrenzen ganz aufzuheben, statt einen dritten Sektor einzuführen.
Kaspar Pfister, Entwickler des stambulanten Modells bei BeneVit, widerspricht dieser Sicht teilweise: Er betont, dass „stambulant keine dritte Säule“ sei, sondern bewusst als Ergänzung zu ambulant und stationär gedacht ist. Statt neue Strukturen zu schaffen, brauche es flexiblere Pflegeformen. Mit der geplanten gesetzlichen Zulassung im September stehen bereits zwei Projekte in Meßstetten und Biederbach startbereit (carevor9.de). - Qualität und Verantwortung: Die Idee, mit weniger Fachpersonal und mehr Hilfskräften sowie Angehörigen zu arbeiten, ruft bei Skeptikern Sorge vor Qualitätsverlust hervor. Zwar zeigen Evaluationsberichte aus Wyhl, dass die Pflegequalität hoch ist (altenheim.net). Dennoch müsste bei Ausweitung des Modells sichergestellt werden, dass klare Standards gelten und die Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.
- Nicht für jeden geeignet: Auch wenn stambulant vieles verspricht, wird es nicht für alle Pflegebedürftigen die ideale Lösung sein. Menschen, die etwa Einzelgänger sind oder intensive medizinische Betreuung brauchen, fühlen sich womöglich in einer Gemeinschaft nicht wohl oder benötigen eher eine spezialisierte stationäre Umgebung.
- Kein geeigneter Wohnraum vorhanden: Das stambulante Konzept setzt zudem voraus, dass einigermaßen geeignete Wohnräume zur Verfügung stehen. Sevetoslav Markov bemängelt im Podcast, dass viele Bestandsgebäude – etwa frühere Zechenhäuser – nicht barrierefrei sind und hohe Brandschutzauflagen einfache Umbauten oft unmöglich oder extrem kostspielig machen.
- Setzt Mitwirkung der Angehörigen voraus: Außerdem hängt der Erfolg von der Mitwirkung der Angehörigen ab. Markov betont im Podcast, dass ohne familiäre Unterstützung Versorgungslücken entstehen können. Menschen ohne unterstützendes Umfeld oder mit geringerem Einkommen haben deutlich schlechtere Chancen, von stambulanten Modellen zu profitieren.
Konkrete Beispiele stambulanter Einrichtungen in Deutschland
Wie sieht stambulante Pflege in der Realität aus? Ein Blick auf Pilotprojekte wie das Haus Rheinaue in Wyhl zeigt, was funktioniert und was sich daraus lernen lässt.
BeneVit Haus Rheinaue in Wyhl – das Pilotprojekt
Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl ist das erste stambulante Pflegeheim Deutschlands. Betrieben von der BeneVit-Gruppe, leben dort seit 2016 rund 56 pflegebedürftige Menschen in vier Hausgemeinschaften. Alle Pflegegrade sind vertreten, auch Menschen mit Demenz. Die Bewohner:innen gestalten ihren Alltag mit, Angehörige helfen auf Wunsch mit, Pflegefachkräfte sind immer vor Ort.
Geplant sind sechs neue Projekte. Kaspar Pfister hat beim Jubiläum der BeneVit-Gruppe neue Standorte in Meßstetten, Biederbach, Bachhagel, Buttenwiesen, Gablingen und Frickenhausen angekündigt (altenheim.net).
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung
Das Modell wurde wissenschaftlich mehrfach begleitet. Die Studien belegen: Die Lebensqualität der Bewohner ist hoch, die Angehörigen sehr zufrieden. Die Mitarbeitenden erleben weniger Stress und berichten von einer starken Bindung zu den Bewohnern. Pflegebedürftige bleiben nachweislich länger aktiv, sozial eingebunden und erleben weniger Einsamkeit (Evaluation des Modells).
Reaktionen aus Kommunen & Pflegeverbänden
Ende 2021 veröffentlichten 34 Bürgermeister einen offenen Brief an die Bundesregierung, in dem sie eine bundesweite Umsetzung stambulanter Pflegeformen fordern. Auch Pflegeverbände wie der VdK oder der DEVAP begrüßen das Konzept, da es Lebensqualität, Kostenersparnis und Fachkräftesicherung vereint.
Stambulante Pflege 2026: Gesetzeslage und was sich 2027 ändert
Politisch gewinnt das Modell an Fahrt. Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll stambulante Pflege erstmals bundesweit rechtlich verankert werden.
Vom Pflegekompetenzgesetz zum BEEP
Das Vorhaben, das lange als Pflegekompetenzgesetz diskutiert wurde, heißt heute anders. Es wurde als Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) verabschiedet. Der Bundestag beschloss es am 6. November 2025, nach Anrufung des Vermittlungsausschusses erfolgte die finale Zustimmung am 19. Dezember 2025. In Kraft ist das Gesetz seit dem 1. Januar 2026.
Für gemeinschaftliche Wohnformen brachte das BEEP zwei Neuerungen: die Vertragsgrundlage nach § 92c SGB XI und den Zuschuss von 450 Euro nach § 45h SGB XI. Beides ist geltendes Recht, kein Entwurf mehr.
Der GKV-Spitzenverband nimmt Stambulant auf
Die Empfehlungen, die nach § 92c Absatz 5 bis Anfang 2027 vorliegen sollen, entscheiden darüber, wie belastbar die neue Grundlage in der Praxis ist. Im Oktober 2026 wurde bekannt, dass der GKV-Spitzenverband das Konzept Stambulant darin berücksichtigt.
Petra Krebs, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, sagte beim Jubiläum der BeneVit-Gruppe in Burladingen, Stambulant könne damit „endlich rechtssicher realisiert werden". Das Land habe beim Bundesgesundheitsministerium wiederholt darauf gedrängt, solche Wohnformen im Pflegeversicherungsrecht zu verankern.
Offene Baustelle: das PNOG
Parallel läuft die nächste Pflegereform. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen, in Kraft treten soll es zum 1. Januar 2027. Im Zentrum stehen die Finanzen der Pflegeversicherung, nicht die Wohnformen.
Das kritisieren Abgeordnete aus den eigenen Reihen der Koalition. Im Juli 2026 forderten die CDU-Abgeordneten Maria-Lena Weiss, Yannick Bury und Christoph Naser zusammen mit elf weiteren Unterstützenden in einem Brief an Gesundheitsminister Carsten Linnemann ein „Fast-Track-Verfahren" für gemeinschaftliche Wohnformen im PNOG. Ihr Argument: Leistungen zu kürzen, ohne gleichzeitig kostensenkende Modelle zu ermöglichen, sei keine Option.
Fazit: Für wen sich stambulant lohnt – und was jetzt wichtig ist
Silvan Schroeren, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Geschäftsführer von Care Rockets, bringt es auf den Punkt: „Wenn wir die Zukunft der pflegerischen Versorgung im Alter in Deutschland sichern möchten, müssen wir auf Basis der Bedürfnisse der Betroffenen neue, bezahlbare Versorgungsmodelle in den Fokus rücken – und dabei gleichzeitig die großen Träger in die Pflicht nehmen, diese Innovationen mitzugestalten.“
Stambulante Pflege steht kurz vor dem Sprung in die Regelversorgung. Die Verbindung aus ambulantem Alltag und stationärer Sicherheit überzeugt in Praxis und Politik. Entscheidend ist jetzt ein klarer Rechtsrahmen mit stabiler Finanzierung – ohne das Konzept zu verwässern. Für Pflegebedürftige bedeutet stambulant mehr Selbstbestimmung und Geborgenheit. Für Pflegekräfte und Träger schafft es ein modernes, attraktives Arbeitsumfeld mit Zukunft.
Fragen? Wir haben die Antworten
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Stambulante Pflege kombiniert ambulante und stationäre Elemente: Bewohner leben in kleinen Hausgemeinschaften mit 24-Stunden-Betreuung, behalten aber mehr Selbstbestimmung als im Pflegeheim.
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Pflegekräfte arbeiten in kleinen Hausgemeinschaften mit 10 bis 15 Bewohner:innen statt auf einem großen Wohnbereich. Das bedeutet feste Bezugspersonen, weniger Laufwege und mehr Spielraum für Alltagsbegleitung statt reiner Grundpflege. Träger profitieren laut der Untersuchung des Iges-Instituts von geringeren Kosten; Pfister beziffert die Einsparung für die Pflegekassen auf rund 30 Prozent.
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Angehörige sind ausdrücklich eingebunden: Sie können jederzeit zu Besuch kommen, sich am Alltag beteiligen und bei der Gestaltung der Hausgemeinschaft mitreden. Eine gesetzliche Pflicht zur Mitarbeit gibt es nicht. In der Praxis erwarten viele Einrichtungen jedoch eine aktive Beteiligung, und durch die Abrechnung über mehrere Kostenträger kommt organisatorischer Aufwand hinzu.
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Seit dem 1. Januar 2026 gilt § 92c SGB XI. Ambulante Pflegeeinrichtungen können darüber mit Pflege- und Krankenkassen Versorgungsverträge für gemeinschaftliche Wohnformen schließen. Der Abschluss ist freiwillig. Bis zum 1. Januar 2027 sollen die Spitzenverbände Empfehlungen zu Vertragsinhalten und Qualitätskriterien beschließen; der GKV-Spitzenverband berücksichtigt darin das Konzept Stambulant. Den Begriff „stambulant" selbst kennt das Bundesrecht weiterhin nicht.
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Abgerechnet wird nach ambulanten Pflegesätzen über individuelle Verträge, nicht über ein pauschales Heimentgelt. Unterkunft und Verpflegung zahlen Bewohner:innen selbst, Behandlungspflege übernimmt die Krankenversicherung. Dazu kommen der Wohngruppenzuschlag von 224 Euro nach § 45f SGB XI und, bei bestehendem Versorgungsvertrag, 450 Euro monatlich nach § 45h SGB XI. Der Eigenanteil liegt nach Angaben der BeneVit-Gruppe bis zu 1.000 Euro unter dem eines klassischen Pflegeheims.
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Die größte Hürde ist die fehlende Verbindlichkeit: § 92c ist eine Kann-Regelung, Kassen müssen keine Verträge schließen. Solange die Empfehlungen der Spitzenverbände nicht vorliegen, fehlt Trägern die Kalkulationsgrundlage. Hinzu kommen die doppelte Zulassung als Heim nach Landesrecht und als ambulanter Dienst sowie ungeklärte Vorgaben zu Fachkraftquote und Nachtpräsenz.
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