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Pflegefachassistenz: Gehalt, Ausbildung, Aufgaben und Änderungen ab 2027

Denise Ni (aktualisiert am )
Pflegekraft begleitet einen älteren Mann mit Rollator durch den Aufenthaltsraum eines Pflegeheims, Thema Pflegefachassistenz.

Du arbeitest in der Pflegehilfe und fragst dich, was 2027 mit deinem Abschluss passiert? Oder du überlegst, in die Pflege einzusteigen, und willst wissen, was die neue Pflegefachassistenz bringt?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt erstmals eine bundesweit einheitliche Ausbildung: 18 Monate, generalistisch und mit Anspruch auf Vergütung. Hier erfährst du, was du verdienst, welche Aufgaben du übernimmst und was mit einem Abschluss ist, den du schon hast.

Was ist eine Pflegefachassistenz?

Pflegefachassistent:innen unterstützen Pflegefachkräfte bei der Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen und übernehmen einen Teil der Pflege eigenständig. Die Berufsbezeichnung ist staatlich geschützt und setzt einen Abschluss nach dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) voraus.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz?

Die drei Begriffe werden im Alltag oft vermischt, meinen aber Unterschiedliches.

Pflegehilfskraft beschreibt eine Tätigkeit, keinen Abschluss. Wer ohne entsprechende Ausbildung in der Pflege unterstützt, arbeitet als Pflegehilfskraft.

Pflegeassistenz und Pflegehilfe sind die bisherigen, von den Bundesländern geregelten Ausbildungen. Je nach Land heißen sie Krankenpflegehelfer:in, Altenpflegehelfer:in oder Pflegeassistent:in und dauern ein bis zwei Jahre.

Pflegefachassistenz ist der neue Abschluss, der diese Vielfalt ab 2027 ablöst. Er dauert 18 Monate und gilt in allen Bundesländern gleich. Das soll die Qualifikation vergleichbarer machen und den Wechsel zwischen Bundesländern erleichtern, wie das Bundesgesundheitsministerium zur Einführung der Pflegefachassistenz erläutert.

Qualifikationsniveau

Ausbildung

Mindestlohn ab Juli 2026

Pflegehilfskraft

keine entsprechende Ausbildung

16,52 €

Pflegeassistenz oder Pflegehilfe (bisher), Pflegefachassistenz (ab 2027)

mindestens ein Jahr

17,80 €

Pflegefachkraft

drei Jahre mit staatlicher Prüfung

21,03 €

Für dich heißt das: Als Pflegehilfskraft ohne Ausbildung kannst du weiterarbeiten wie bisher, die Berufsbezeichnung Pflegefachassistent:in darfst du aber nicht führen.

Pflegefachassistenz und Pflegefachkraft: Wo liegen die Unterschiede?

Während die Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig regulär 18 Monate dauert, umfasst die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft drei Jahre. Pflegefachkräfte tragen zudem die Verantwortung für die Planung, Steuerung und Bewertung des gesamten Pflegeprozesses.

Diese sogenannten vorbehaltenen Aufgaben sind in § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt.

Merkmal

Pflegefachassistenz

Pflegefachkraft

Ausbildungsdauer

Ab 2027 regulär 18 Monate

Regulär 3 Jahre

Abschluss

Staatlich geregelter Pflegefachassistenzabschluss

Staatlich geregelter Abschluss als Pflegefachfrau/-mann/-person

Aufgaben

Pflegerische Maßnahmen in nicht komplexen Situationen

Umfassende pflegerische Versorgung einschließlich Pflegeprozessverantwortung

Pflegeplanung

Mitwirkung im Pflegeprozess

Eigenverantwortliche Planung und Steuerung

Einsatzorte

Krankenhaus, Pflegeheim, ambulante Pflege

Krankenhaus, Pflegeheim, ambulante Pflege und weitere Bereiche

Berufliche Entwicklung

Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft möglich

Fachweiterbildungen, Spezialisierungen und Studium möglich

Wenn du überlegst, dich von der Pflegefachassistenz zur Pflegefachkraft weiterzuqualifizieren, spielt wahrscheinlich auch das Gehalt eine Rolle. Wie viel du mit einer dreijährigen Pflegeausbildung verdienen kannst, erfährst du in unserem Beitrag zum Gehalt als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Pflegefachassistenz Gehalt: Wie viel verdient man?

Als Pflegefachassistent:in kannst du mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 3.300 und 3.600 € bei Vollzeitbeschäftigung rechnen. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt das mittlere Gehalt bei Helfertätigkeiten in der Gesundheits- und Krankenpflege bei 3.596 € und in der Altenpflege bei 3.335 € brutto (Stand Oktober 2026). Wo du arbeitest, macht also rund 260 € im Monat aus.

Bereich

Median brutto pro Monat

Gesundheits- und Krankenpflege (Helfertätigkeiten)

3.596 €

Altenpflege (Helfertätigkeiten)

3.335 €

Wie viel tatsächlich auf deinem Gehaltszettel steht, hängt zusätzlich von deiner Berufserfahrung, deinem Arbeitgeber und dem geltenden Tarifvertrag ab.

Wichtig: Die Gehaltsstatistik umfasst bestehende Pflegeassistenzberufe. Für Absolvent:innen der neuen, bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 liegen noch keine gesonderten Gehaltsdaten vor.

Wie hoch ist das Gehalt von Pflegefachassistenten im Monat?

Gehaltskennzahl

Bruttogehalt pro Monat

Unteres Quartil (25 %)

3.184 €

Median (50 %)

3.596 €

Oberes Quartil (75 %)

4.202 €

Die Zahlen stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf Helfertätigkeiten in der Gesundheits- und Krankenpflege (Stand Oktober 2026).

Gesetzlicher Mindestlohn: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit 17,80 € brutto pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2027 steigt er auf 18,26 €. Grundlage ist die 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (§ 2). Bei einer 40-Stunden-Woche entsprechen 17,80 € rund 3.085 € brutto monatlich.

Wenn du genauer wissen möchtest, wie sich das Gehalt je nach Qualifikation unterscheidet, findest du weitere Zahlen in unserem Artikel zum Gehalt als Pflegehelfer:in.

Was verdient eine Pflegefachassistenz nach TVöD?

Arbeitest du bei einem kommunalen Arbeitgeber, beispielsweise in einem städtischen Krankenhaus oder Pflegeheim, kann für dich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-P) gelten.

Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung werden bei entsprechender Tätigkeit typischerweise der Entgeltgruppe P6 zugeordnet. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen. Für den neuen Pflegefachassistenzabschluss ab 2027 lässt sich deshalb nicht pauschal eine höhere Entgeltgruppe zusagen.

Die TVöD-P-Entgelttabelle 2026 sieht für P6 folgende monatliche Grundgehälter vor:

Erfahrungsstufe

Bruttogehalt pro Monat

Stufe 1

2.930,44 €

Stufe 2

3.100,59 €

Stufe 3

3.271,86 €

Stufe 4

3.636,14 €

Stufe 5

3.729,00 €

Stufe 6

3.904,10 €

Stand: TVöD-P-Tabelle vom 1. Mai 2026 bis 31. März 2027. Die Tabelle zeigt das Grundentgelt ohne Zuschläge und Zulagen. Nicht jede Stufe ist beim Berufseinstieg zugänglich.

Wie unterscheiden sich die Gehälter je nach Arbeitgeber und Berufserfahrung?

Den größten Unterschied macht die Berufserfahrung. In der Entgeltgruppe P6 der TVöD-P-Entgelttabelle startest du mit 2.930 € brutto in Stufe 1 und kommst in Stufe 6 auf 3.904 €. Das sind fast 1.000 € mehr im Monat, ohne eine einzige Gehaltsverhandlung.

Beim Arbeitgeber zählt vor allem, ob überhaupt ein Tarifvertrag gilt. Kommunale Einrichtungen vergüten nach TVöD-P, kirchliche nach den AVR von Caritas oder Diakonie, die auf ähnlichem Niveau liegen. Beide zahlen zusätzlich eine Jahressonderzahlung und eine monatliche Pflegezulage. Private Träger ohne Tarifbindung handeln das Gehalt im Arbeitsvertrag aus, nach unten begrenzt es der Pflegemindestlohn von 17,80 € pro Stunde, also rund 3.085 € brutto bei Vollzeit.

Auch die Region spielt eine Rolle: Bei Helfertätigkeiten in der Gesundheits- und Krankenpflege liegt der Median laut Entgeltatlas in Hamburg bei 3.823 € und in Nordrhein-Westfalen bei 3.668 €.

Welche Zuschläge kommen zum Gehalt hinzu?

Im Schichtdienst können Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit dein Einkommen erhöhen. Im öffentlichen Dienst sind sie in § 8 TVöD festgelegt: 20 Prozent für Nachtarbeit zwischen 21 und 6 Uhr, 25 Prozent sonntags und 135 Prozent an Feiertagen ohne Freizeitausgleich. In der Entgeltgruppe P6 bringt eine Nachtstunde damit rund 3,85 € zusätzlich, acht Nachtdienste im Monat etwa 245 €.

Diese Zuschläge bleiben in den Grenzen von § 3b Einkommensteuergesetz steuer- und sozialabgabenfrei. Sie schlagen netto deshalb stärker durch als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe. Welche Zuschläge dir konkret zustehen, erklären wir in unserem Beitrag über Zuschläge in der Pflege.

Was bleibt netto übrig?

Von deinem Bruttogehalt gehen Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Wie viel genau, hängt vor allem von deiner Steuerklasse ab. Die folgenden Werte sind Rechenbeispiele auf Basis von 3.596 € brutto, ohne Kirchensteuer und ohne Kinderfreibeträge (Stand Oktober 2026).

Steuerklasse

Situation

Netto pro Monat

I

ledig, keine Kinder

rund 2.330 €

III

verheiratet, Partner:in ohne oder mit geringem Einkommen

rund 2.650 €

V

verheiratet, Partner:in mit höherem Einkommen

rund 1.900 €

Zwei Kolleginnen mit demselben Bruttogehalt können also mehrere Hundert Euro Unterschied auf dem Konto haben. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen obendrauf und sind innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerfrei, deshalb schlagen sie netto stärker durch als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe.

Pflegefachassistenz und Pflegefachkraft: Gehaltsvergleich

Pflegefachkräfte verdienen wegen ihrer höheren Qualifikation und Verantwortung in der Regel mehr. Der Vergleich der gesetzlichen Pflegemindestlöhne zeigt den Unterschied:

Qualifikation

Mindestlohn ab Juli 2026

Mindestlohn ab Juli 2027

Pflegehilfskraft ohne entsprechende Ausbildung

16,52 €

16,95 €

Qualifizierte Pflegehilfskraft mit mindestens einjähriger Ausbildung

17,80 €

18,26 €

Pflegefachkraft

21,03 €

21,58 €

Quelle: bundesregierung.de. Die Werte gelten im Anwendungsbereich des besonderen Pflegemindestlohns.

Wenn du überlegst, dich beruflich weiterzuentwickeln, kann sich die Ausbildung zur Pflegefachkraft also auch finanziell lohnen. Wie hoch die tatsächlichen Gehälter ausfallen, erfährst du in unserem Beitrag zum Gehalt als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Pflegefachassistenz-Ausbildung: Voraussetzungen, Ablauf und Vergütung

Die folgenden Angaben gelten für die neue Ausbildung ab dem 1. Januar 2027. Hast du vorher schon angefangen, gelten für dich die Übergangsregelungen, die weiter unten im Reformabschnitt stehen.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Du brauchst einen Hauptschulabschluss, einen gleichwertigen Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch ohne Schulabschluss kannst du anfangen: Dann muss dir die Pflegeschule zutrauen, dass du die Ausbildung schaffst, und das schriftlich begründen. Dazu kommen gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und ausreichende Deutschkenntnisse. Geregelt ist das in § 10 PflFAssG.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung dauert 18 Monate in Vollzeit, in Teilzeit höchstens 36 Monate. Du lernst die Pflege von Menschen aller Altersgruppen kennen und bist dafür nacheinander im Krankenhaus, in einem Pflegeheim und bei einem ambulanten Dienst im Einsatz (§ 5 und § 6 PflFAssG).

Auf dich warten mindestens 1.050 Stunden Unterricht und 1.280 Stunden Praxis, so schreibt es die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor. Am Ende steht die staatliche Prüfung. Was in den einzelnen Einsätzen auf dich zukommt, erklärt das BIBB in seinen FAQ zur Pflegefachassistenz.

Reicht die Ausbildung für die Behandlungspflege im ambulanten Dienst?

Das ist noch nicht geklärt (Stand Oktober 2026). In der Ausbildung lernst du, ärztlich angeordnete Maßnahmen durchzuführen, etwa Medikamente zu geben oder unter die Haut zu spritzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2 PflFAssG).

Ob der ambulante Dienst diese Leistungen bei dir auch abrechnen darf, steht aber nicht im Gesetz, sondern in den Verträgen zwischen Krankenkassen und Pflegediensten. Dort brauchen Hilfskräfte bisher einen Zusatzkurs, in Nordrhein-Westfalen LG1 und LG2 genannt. Diese Verträge sind noch nicht an die neue Ausbildung angepasst.

Für dich heißt das: Die ersten Abschlüsse kommen Mitte 2028, bis dahin dürfte die Frage entschieden sein. In Pflegeheim und Krankenhaus spielt sie keine Rolle.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

§ 17 Absatz 1 PflFAssG sichert für die reguläre Ausbildung eine angemessene Vergütung. Ihre Höhe bestimmt sich nach Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls Tarifvertrag.

Nach § 8 Absatz 1 TVAöD Pflege liegt die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr bei rund 1.490 € und im zweiten bei rund 1.550 € brutto monatlich (Stand Mai 2026). Diese Beträge gelten bei Anwendung der entsprechenden Tarifregelung. Bei kirchlichen und privaten Trägern gelten eigene Regelungen.

Kannst du die Pflegefachassistenz-Ausbildung verkürzen?

Ja. Hast du mindestens 18 Monate in Vollzeit in der Pflege gearbeitet oder Teile einer vergleichbaren Ausbildung abgeschlossen, kann dir die zuständige Behörde auf Antrag bis zu ein Drittel anrechnen. Dann dauert die Ausbildung nur zwölf statt 18 Monate. Teilzeit zählt anteilig, und deine Tätigkeit darf beim Antrag höchstens drei Jahre zurückliegen.

Daneben gibt es zwei besondere Wege:

  1. Mit mindestens drei Jahren Pflegepraxis kannst du statt der Ausbildung einen 320-Stunden-Vorbereitungskurs besuchen, wenn die Pflegeschule dir den Abschluss zutraut.

  2. Und wer eine Pflegefachkraft-Ausbildung abgebrochen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt zur Prüfung zugelassen werden.

Beides prüft die Behörde im Einzelfall. Wichtig dabei: Für diese beiden Wege gibt es keine Ausbildungsvergütung. Geregelt ist das alles in § 11 PflFAssG.

Nicht verwechseln: Wenn du später die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft anschließt, kann dir dein fertiger Assistenzabschluss dort ebenfalls angerechnet werden. Das ist eine eigene Regelung nach § 12 PflBG, mehr dazu im Abschnitt „Von der Pflegefachassistenz zur Pflegefachkraft”.

Welche Aufgaben übernimmt eine Pflegefachassistenz?

Als Pflegefachassistent:in übernimmst du die pflegerische Versorgung von Menschen in nicht komplexen Pflegesituationen und unterstützt Pflegefachkräfte bei anspruchsvolleren Aufgaben.

Welche Kompetenzen die neue Ausbildung ab 2027 vermittelt, ist in § 4 des Pflegefachassistenzgesetzes (PflFAssG) geregelt.

Pflegekraft misst bei einer älteren Frau im Sessel den Blutdruck, typische Aufgabe in der Pflegefachassistenz

Typische Aufgaben im Pflegealltag

  • Körperpflege: Du unterstützt pflegebedürftige Menschen beim Waschen, Duschen, Anziehen und bei der Mundpflege.
  • Mobilisation: Du hilfst beim Aufstehen, Umlagern und Gehen und förderst die vorhandene Selbstständigkeit.
  • Ernährung: Du unterstützt bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und beobachtest mögliche Schwierigkeiten.
  • Gesundheitsbeobachtung: Du kontrollierst beispielsweise Blutdruck, Puls und Temperatur und meldest Auffälligkeiten an die zuständige Pflegefachkraft.
  • Prophylaxen: Du führst geplante vorbeugende Maßnahmen durch, beispielsweise zur Vermeidung von Druckgeschwüren oder Stürzen.
  • Pflegedokumentation: Du dokumentierst durchgeführte Maßnahmen und gibst wichtige Beobachtungen an das Pflegeteam weiter.
  • Begleitung und Betreuung: Du unterstützt Menschen bei der Alltagsgestaltung, förderst ihre Selbstständigkeit und begleitest sie auch in schwierigen Lebenssituationen.

Diese Tätigkeiten gehören zu den Ausbildungsinhalten der neuen Pflegefachassistenz. Einen Überblick bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in seinen FAQ zur Pflegefachassistenz.

Was dürfen Pflegefachassistenten nicht?

Bestimmte Tätigkeiten bleiben ausschließlich Pflegefachkräften vorbehalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Die eigenverantwortliche Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • Die Planung der Pflege
  • Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität

Diese sogenannten vorbehaltenen Aufgaben sind in § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) geregelt. Sie dürfen nicht an Pflegefachassistent:innen übertragen werden.

Darf eine Pflegefachassistenz Medikamente verabreichen?

Grundsätzlich ja, aber nicht automatisch. Drei Dinge müssen zusammenkommen: Eine Ärztin oder ein Arzt hat die Gabe angeordnet, die Aufgabe darf überhaupt übertragen werden, und du bist dafür qualifiziert.

Ein ärztlich verordnetes Medikament auszugeben, kann also zu deinen Aufgaben gehören. Was daraus nicht folgt: dass du jedes Medikament verabreichen darfst oder selbst über eine Behandlung entscheidest.

Was passiert, wenn du eine Aufgabe nicht sicher beherrschst?

Du bist nicht allein verantwortlich. Wer eine Maßnahme anordnet, muss dafür sorgen, dass sie fachlich und rechtlich in Ordnung ist. Wer sie dir überträgt, muss prüfen, ob du sie leisten kannst. Und du bist dafür verantwortlich, sie fachgerecht auszuführen und zu sagen, wenn deine Kenntnisse dafür nicht reichen.

Heißt im Alltag: Sollst du etwas tun, das du noch nicht sicher kannst, sagst du der zuständigen Pflegefachkraft Bescheid und forderst eine Anleitung ein. Das ist kein Eingeständnis von Schwäche, sondern Teil deiner Aufgabe. Bei dauerhaft zu hoher Arbeitsbelastung hilft unser Beitrag zur Überlastungsanzeige in der Pflege.

Pflegefachassistenz 2027: Was ändert sich durch die Reform?

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Ausbildung zur Pflegefachassistenz in Deutschland bundesweit einheitlich geregelt. Die bisher 27 unterschiedlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden schrittweise durch eine gemeinsame, 18-monatige Ausbildung ersetzt. Grundlage ist das neue Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG).

Pflegekraft sitzt mit einer Bewohnerin auf dem Sofa und bespricht Unterlagen, Alltag in der Pflegefachassistenz.

Warum wird die Pflegefachassistenz-Ausbildung bundesweit vereinheitlicht?

Wie das Bundesgesundheitsministerium zur Pflegefachassistenz-Reform erklärt, verfolgt die Bundesregierung vor allem drei Ziele:

  • Einheitliche Qualifikation: Weil künftig alle dasselbe gelernt haben, ist im Team klar, was eine Assistenzkraft kann und welche Aufgaben sie ohne Rückfrage übernehmen darf.
  • Mehr Mobilität: Der Wechsel in ein anderes Bundesland wird leichter, weil der Abschluss überall gleich viel wert ist.
  • Entlastung: Pflegefachkräfte geben geeignete Aufgaben ab und können sich stärker auf komplexe Versorgung und die Verantwortung für den Pflegeprozess konzentrieren.

Unsere Erfahrungen aus der Kundenberatung bestätigen, wie unübersichtlich die bisherigen Berufsbezeichnungen sind/waren: Je nach Bundesland stehen hinter ähnlichen Titeln unterschiedliche Ausbildungen. Deshalb mussten wir bei Care Rockets unsere Qualifikationsfilter immer wieder erweitern und anpassen. Die einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung soll hier künftig für mehr Klarheit sorgen.

Die Reform im Vorher-Nachher-Vergleich

Bereich

Bisher

Ab 2027

Ausbildungsregelung

27 unterschiedliche Landesregelungen

Bundesweit einheitliches Pflegefachassistenzgesetz

Ausbildungsdauer

Je nach Bundesland unterschiedlich

Regulär 18 Monate in Vollzeit

Ausbildungsinhalte

Unterschiedliche landesspezifische Vorgaben

Einheitlicher Kompetenzrahmen und generalistische Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Je nach Ausbildung und Regelung unterschiedlich

Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung

Berufsabschluss

Unterschiedliche Berufsbezeichnungen

Pflegefachassistent:in bzw. Pflegefachassistenzperson

Einsatzmöglichkeiten

Abhängig von Qualifikation und Landesrecht

Bundesweit vergleichbare Qualifikation für unterschiedliche Versorgungsbereiche

Für die praktische und schulische Ausbildung wurden bereits bundesweite Rahmenpläne entwickelt. Diese hat die zuständige Fachkommission am 30. Juni 2026 an die Bundesministerien übergeben, wie das Bundesgesundheitsministerium berichtet.

Was bedeutet die Reform für bereits ausgebildete Pflegeassistenten?

Dein Abschluss bleibt gültig, und du darfst dich künftig sogar Pflegefachassistent:in nennen. Hast du eine mindestens einjährige Helfer- oder Assistenzausbildung nach Landesrecht abgeschlossen, gilt deine Erlaubnis automatisch auch für die neue Berufsbezeichnung (§ 50 PflFAssG). Nachholen musst du nichts.

Steckst du gerade noch in der Ausbildung oder willst bald anfangen, greifen die Übergangsregelungen aus § 52 PflFAssG:

  • Ausbildungsbeginn vor 2027: Wenn deine Ausbildung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und du sie bis Ende 2026 begonnen hast, kannst du sie grundsätzlich noch bis zum 31. Dezember 2029 nach bisherigem Landesrecht abschließen.
  • Ausbildungsbeginn im Jahr 2027: Die Bundesländer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, dass bisherige landesrechtliche Ausbildungen noch bis Ende 2027 neu begonnen werden. Diese müssen spätestens Ende 2030 abgeschlossen sein.
  • Wechsel in die neue Ausbildung: Für bereits begonnene Ausbildungen können die Länder Regelungen zur Überleitung in die neue Pflegefachassistenzausbildung schaffen.

Welche Möglichkeiten zur Weiterbildung und zum Aufstieg gibt es?

Nach der Pflegefachassistenz kannst du deine Kenntnisse durch Weiterbildungen vertiefen oder eine Ausbildung zur Pflegefachkraft anschließen.

Dass berufliche Weiterentwicklung nicht nur für Berufsanfänger:innen ein Thema ist, zeigt ein Blick auf unsere eigene Plattform: Die auf Care Rockets registrierten Pflegekräfte sind im Durchschnitt 41,9 Jahre alt; 55,0 Prozent sind zwischen 30 und 49 Jahre alt (Auswertung von über 65.000 Profilen, Stand Juli 2026).

Von der Pflegefachassistenz zur Pflegefachkraft

Wenn du nach deiner Pflegefachassistenz-Ausbildung mehr Verantwortung übernehmen möchtest, kannst du dich zur examinierten Pflegefachkraft weiterqualifizieren. Die generalistische Pflegeausbildung dauert regulär drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Hier geht es um die Anrechnung deines abgeschlossenen Assistenzberufs auf die regulär dreijährige Pflegefachkraft-Ausbildung: Erfüllt der Abschluss die gesetzlichen Voraussetzungen, ist auf Antrag eine Verkürzung um ein Drittel möglich. Es bleiben dann zwei weitere Ausbildungsjahre. Das ist von der Verkürzung der Pflegefachassistenz-Ausbildung nach§ 11 PflFAssG zu unterscheiden.

Wie viel dir angerechnet wird, entscheidet die zuständige Behörde deines Bundeslandes. Grundlage ist § 12 Pflegeberufegesetz (PflBG).

Als Pflegefachkraft übernimmst du anschließend zusätzliche Aufgaben und Verantwortung. Dazu gehören insbesondere die eigenständige Erhebung des Pflegebedarfs, die Pflegeplanung und die Steuerung des Pflegeprozesses.

Auch finanziell kann sich die Weiterqualifizierung lohnen. Wie viel du nach deinem Abschluss verdienen kannst, erfährst du in unserem Beitrag zum Gehalt als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Mit Pflegebasiskurs: Erst Pflegefachassistenz oder direkt Pflegefachkraft?

Du kannst direkt die Ausbildung zur Pflegefachkraft beginnen, wenn du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst. Eine vorherige Pflegefachassistenz-Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Dein Pflegebasiskurs allein reicht für den Zugang allerdings nicht aus.

Welche Voraussetzungen brauchst du für die Pflegefachkraft-Ausbildung?

Den Zugang ermöglichen beispielsweise ein mittlerer Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung. Mit Hauptschulabschluss brauchst du zusätzlich eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine geeignete staatlich geregelte, mindestens einjährige Pflegehilfe-Ausbildung. Hauptschulabschluss und Pflegebasiskurs allein reichen nicht aus. (§ 11 PflBG)

Fehlen dir diese Voraussetzungen, kann die Pflegefachassistenz-Ausbildung den Zugang eröffnen. Dieser Weg dauert regulär 18 Monate Pflegefachassistenz plus zwei Jahre Pflegefachkraft-Ausbildung bei entsprechender Anrechnung – insgesamt dreieinhalb Jahre. Eine bewilligte Verkürzung der Assistenz-Ausbildung kann die Gesamtdauer reduzieren (BIBB, § 12 PflBG).

Pflegefachassistenz oder Pflegefachkraft: Was lohnt sich finanziell?

Stehen dir beide Ausbildungen verkürzt offen, vergleichst du möglicherweise ein Jahr bis zur Pflegefachassistenz mit zwei Jahren bis zur Pflegefachkraft. Als Pflegefachassistenz erhältst du früher ein reguläres Gehalt. Als Pflegefachkraft kannst du später mehr verdienen und übernimmst zusätzliche Verantwortung. Ein Pflegebasiskurs garantiert keine Verkürzung.

Vergleiche deshalb die konkrete Ausbildungsvergütung und das angebotene Gehalt nach beiden Abschlüssen. Prüfe auch eine Förderung: Bei einer geförderten Qualifizierung im bestehenden Arbeitsverhältnis kann unter bestimmten Voraussetzungen das bisherige Gehalt weitergezahlt werden. Das klärst du vorab mit Arbeitgeber und Arbeitsagentur. (Bundesagentur für Arbeit)

Welche Weiterbildungen sind möglich?

Mögliche Weiterbildungsschwerpunkte hängen von Abschluss, Berufserfahrung und Arbeitgeber ab:

  • Demenzbetreuung: Menschen mit Demenz gezielt im Alltag unterstützen.
  • Palliative Versorgung: Schwer kranke und sterbende Menschen begleiten.
  • Hygiene: Kenntnisse zur Infektionsprävention vertiefen.
  • Mobilisation und Sturzprävention: Beweglichkeit und Selbstständigkeit fördern.
  • Kommunikation: Den Umgang mit Pflegebedürftigen und Angehörigen verbessern.

Beachte allerdings, dass nicht jede Weiterbildung zu einer zusätzlichen beruflichen Befugnis führt. Für bestimmte Fachweiterbildungen, beispielsweise zur Fachpflegekraft für Intensiv- und Anästhesiepflege, benötigst du zunächst eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft.

Wo können Pflegefachassistenten arbeiten?

Die generalistische Pflegefachassistenzausbildung bereitet ab 2027 auf die Versorgung aller Altersgruppen in unterschiedlichen Einrichtungen vor.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ausdrücklich als einen der Vorteile der neuen Ausbildung.

Pflegefachassistenz im Krankenhaus

Im Krankenhaus unterstützt du je nach Station und Qualifikation bei Körperpflege, Mobilisation, Vitalzeichenkontrolle und Dokumentation. Häufig gehören Schicht-, Nacht- und Wochenenddienste dazu.

Pflegefachassistenz in der Altenpflege und ambulanten Pflege

In der Langzeitpflege begleitest und versorgst du pflegebedürftige Menschen über längere Zeit.

Im Pflegeheim hilfst du bei Körperpflege, Ernährung und Mobilisation und meldest Veränderungen des Gesundheitszustands.

Im ambulanten Dienst versorgst du Menschen zu Hause nach ihrer Pflegeplanung. Du wechselst zwischen Haushalten und übernimmst die Aufgaben, die dir der Pflegedienst überträgt.

Was du konkret übernehmen darfst, entscheidet sich nach deinem Abschluss, der Pflegesituation und den Vorgaben des Pflegefachassistenzgesetzes.

Welche Arbeitszeitmodelle sind möglich?

Vollzeit oder Teilzeit sind je nach Arbeitgeber und Einsatzbereich möglich.

Krankenhäuser und Pflegeheime arbeiten häufig im Schichtdienst. Manche Stellen bieten andere Modelle:

  • Teilzeit: Beispielsweise 20, 25 oder 30 Wochenstunden.
  • Feste Frühdienste: Überwiegender Einsatz am Morgen.
  • Tagdienst: Je nach Stelle ohne regelmäßige Nachtschichten.
  • Wochenendmodelle: Individuelle Dienstpläne oder bevorzugte Arbeitstage, soweit die Personalplanung es erlaubt.

Welche Möglichkeiten es gibt, erfährst du in unseren Beiträgen über Pflege ohne Schichtdienst, Arbeitszeitmodelle in der Pflege und Teilzeit in der Pflege.

Weitere Tipps findest du in unserem Artikel darüber, wie du einen guten Arbeitgeber in der Pflege erkennst.

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Häufige Fragen zur Pflegefachassistenz (FAQ)

  • Nein, eine Pflegefachassistenz ist nicht mit einer dreijährig ausgebildeten Pflegefachkraft gleichzusetzen. Zwar schließt auch die neue, 18-monatige Pflegefachassistenzausbildung mit einer staatlichen Prüfung ab, die Qualifikation und die Verantwortungsbereiche unterscheiden sich jedoch. Bestimmte Aufgaben, beispielsweise die eigenverantwortliche Pflegeplanung, bleiben nach § 4 Pflegeberufegesetz ausschließlich Pflegefachkräften vorbehalten.

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