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Minijob in der Pflege – Gehalt, Aufgaben und Anforderungen

Du suchst einen Minijob in der Pflege oder bist Pflegekraft und möchtest dein Einkommen durch einen zusätzlichen Nebenjob in der Pflege aufbessern? Beides ist dank der 538-Euro-Regelung einfach und ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen, möglich.

 

In diesem Beitrag verraten wir dir, welches Gehalt du erwarten kannst, wie viele Stunden du dafür arbeiten und alles, was du sonst noch über Pflege-Minijobs wissen musst.

Minijob in der Pflege – Gehalt, Aufgaben und Anforderungen
14:35

Inhaltsverzeichnis

    Für wen eignet sich ein Minijob in der Pflege?

    Ein Minijob in der Pflege kann sowohl von examinierten Pflegefachkräften als auch ungelernten Pflegehilfskräften ausgeübt werden. Positionen wie die Pflegedienstleitung (PDL), Stationsleitung oder andere Leitungsrollen sind als Minijob allerdings meist nicht zu realisieren, da die Übernahme voller Verantwortung in einer Führungsposition in der Regel eine Vollzeitanstellung erfordert.

    Im Grunde lohnt sich ein Minijob aber sowohl für ungelernte als auch für examinierte Pflegekräfte. Im Vergleich zu anderen Branchen sind die Gehälter in der Pflege – gerade für ungelernte Kräfte – relativ hoch (→ Gehalt Pflegehelfer:in).

     Für Pflegefachkräfte reichen bereits wenige Dienste im Monat, um die Minijob-Grenze voll auszuschöpfen. Wenn du nach deiner Pflegeausbildung noch studieren oder eine Weiterbildung machen möchtest, ist ein Minijob – insbesondere wenn du sonntags oder nachts arbeitest – perfekt, um Geld zu verdienen und noch ausreichend Zeit zum Lernen zu haben.

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    Wie viele Stunden bei Minijob in der Pflege?

    Mit einem Minijob in der Pflege bist du nicht auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzt. Vielmehr musst du nur darauf achten, nicht mehr als 538 € im Monat (ab 2025 dann 556 €) zu verdienen. Je höher also dein Stundenlohn ist, desto weniger Stunden darfst du im Monat arbeiten.

    Hier einige Beispiele, gemessen an den aktuellen Mindestlöhnen (Stand: ab 01.05.2024)  in der Pflege:

    • als Pflegehilfskraft verdienst du mindestens 15,50 € pro Stunde und kannst somit maximal 34 Stunden im Monat arbeiten.
    • als qualifizierte Pflegehilfskraft (mit mind. einjähriger Ausbildung) verdienst du mindestens 16,50 € pro Stunde und kannst maximal 32 Stunden im Monat arbeiten.
    • als Pflegefachkraft verdienst du mindestens 19,50 € pro Stunde und kannst somit maximal 27 Stunden im Monat arbeiten.

    Stundenlohn

    Stunden pro Monat

    Stunden pro Woche (bei 4,33 Wochen im Monat)

    15,50 €

    34,7

    8

    16,50 €

    32,6

    7,5

    19,50 €

    27,6

    6,4

    22,50 €

    23,9

    5,5

    Bekommst du einen höheren Stundenlohn, verringert sich dementsprechend deine Arbeitszeit. Die aktuellen Pflege-Mindestlöhne sind noch bis 01.07.2025 gültig. Danach erhöht steigen sie noch einmal.

    Gehalt und Stundenlohn bei einem Minijob in der Pflege

    Dein Gehalt ist abhängig von deiner Qualifikation, Berufserfahrung und dem jeweiligen Tarif. Du kannst aber davon ausgehen, mindestens den aktuell geltenden Mindestlohn für Beschäftige in der Pflege zu erhalten:

    Stundenlohn für einen Minijob in der Pflege (Mindestlohn)

    Qualifikation

    ab 01.05.2024

    ab 01.07.2025

    Für Pflegehilfskräfte

    15,50 €

    16,10 €

    Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. einjährige Ausbildung)

    16,50 €

    17,35 €

    Für Pflegefachkräfte

    19,50 €

    20,50 €

    Es gibt aber auch Ausnahmen. So darf das Gehalt im Minijob auch mal etwas variieren und über die magische Grenze von 538 € kommen. Wichtig ist jedoch, dass dein Gesamtverdienst du jährliche Minijob-Grenze von 6.456 € nicht überschreitet. Einmalige Zahlungen wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld zum Verdienst werden dazu gezählt.

    Bedeutet: Du kannst auch 6 Monate lang 600 € verdienen und anschließend 6 Monate lang 476 €. In Summe bleibst du damit innerhalb der Grenze.

    Verdienst du durchschnittlich mehr als 538 €, handelt es sich mehr um einen Minijob, sondern um einen Teilzeitjob in der Pflege. Es fallen nun Beiträge für die Sozialversicherung an. 

    Hinzu kommt: Solltest du bereits einen Hauptjob haben, wird dein zusätzlicher Teilzeitjob über die unvorteilhafte Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet.

    Aufgaben Minijob in der Pflege

    Je nachdem, ob du examinierte Pflegefachkraft bist oder dem Minijob als Aushilfskraft nachgehst, hast du unterschiedliche Aufgaben. Auch die Art der Einrichtung (Krankenhaus, ambulante Pflege oder Altenpflege) bestimmt dein Tätigkeitsfeld.

    Arbeitest du als Pflegefachkraft oder Assistenzkräfte mit 1-2-jähriger Ausbildung, übernimmst du während deiner Schicht in der Regel dieselben Aufgaben wie eine Pflegekraft in Voll- oder Teilzeit.

    Als ungelernte Pflegehilfskraft gehören zu deinen Aufgaben im Minijob die Grundpflege (u. a. Waschen, Toilettengänge), Unterstützung bei den Mahlzeiten oder Begleitung zu Untersuchungen

    Drei Pflegekräfte in weißen Kasacks, die in einem Krankenhausflur Dokumente besprechen

    Minijob in der Zeitarbeit

    Als Pflegefachkraft oder Pflegehilfskraft kannst du auch einen Minijob in der Zeitarbeit annehmen. Ein Minijob ist auch eine ideale Möglichkeit herauszufinden, ob Zeitarbeit etwas für dich ist (➝‬ Zeitarbeit in der Pflege: Vor- und Nachteile). Mitunter erhältst du hierbei sogar mehr Gehalt für weniger Arbeit (➝‬ Gehalt Zeitarbeit Pflege). 

    So könntest du bei deinem Hauptjob in der Pflege deine Stunden reduzieren und einen Minijob in der Zeitarbeit annehmen. Da du in der Zeitarbeit tendenziell einen höheren Stundenlohn bekommst und zudem keine Steuer- und Sozialabgaben anfallen, hast du (bei der Kombination Teilzeitjob + Minijob in der Zeitarbeit)  in Summe ein deutlich höhere Nettogehalt bei weniger Diensten.

    Minijob im Springerpool

    Eine Alternative zur Zeitarbeit könnte ein Minijob im Springerpool sein. Mitarbeitende in diesem Arbeitsmodell sind keiner festen Station zugeordnet, sondern arbeiten immer dort, wo gerade Bedarf ist. Im Gegensatz zur Zeitarbeit arbeitest du aber nur in einer Einrichtung.

    Als Pflegekraft im Springerpool ist dein Gehalt meist höher als das der „regulären“ Pflegekräfte. Arbeitgeber belohnen die Bereitschaft zur Flexibilität. Tendenziell arbeitest du daher bei einem Minijob im Springerpool weniger Stunden.

    Anforderungen für einen Minijob in der Pflege

    In Deutschland herrscht ein akuter Mangel an Pflegekräften. Durch einen Minijob in der Pflege, sei es im Altenheim, bei einem ambulanten Pflegedienst oder im Krankenhaus, leistest du einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft. Außerdem profitierst du auch persönlich durch den Kontakt mit verschiedenen Menschen und gewinnst neue Perspektiven. 

    Viele Gesundheitseinrichtungen setzen eine Ausbildung zu Pflegefachkraft oder ein- bis zweijährige Ausbildung zur Pflegehilfskraft voraus. Ein Minijob in der Pflege ist aber auch ohne Ausbildung – als ungelernte Hilfskraft – möglich. Hierzu absolvierst du in der Regel vorab einen mehrwöchigen Basiskurs

    Anschließend unterstützt du Pflegefachkräfte bei grundlegenden Betreuungsaufgaben, wie der Körperpflege, Begleitung zu Untersuchungen oder Hilfe beim Essen. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich aber von Bundesland zu Bundesland.

    Für diese Aufgabe benötigst du keinen bestimmten Schulabschluss. Trotzdem solltest du ein paar persönliche Eigenschaften mitbringen:

    • Zuverlässigkeit
    • Pünktlichkeit
    • Einfühlungsvermögen
    • Freude am Umgang mit Menschen
    • Organisationstalent
    • Verantwortungsbewusstsein
    • Belastbarkeit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Teamfähigkeit

    Zudem solltest du eine gewisse Flexibilität mitbringen, was die Arbeitszeiten angeht. Oft sind Schichtdienste, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit notwendig.

    Nachtdienst, Wochenende? – Arbeitszeiten bei Minijobs in der Pflege

    Die Arbeitszeiten in der Pflegebranche sind je nach Einrichtung und den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen sehr unterschiedlich. Schichtarbeit sowie Arbeit an Wochenenden und Feiertagen sind häufig erforderlich. In der Regel hast du als Minijobber:in aber etwas mehr Einfluss auf die Wahl deiner Arbeitszeiten. So sind viele Stellen für Minijobs speziell für Wochenend- oder Nachtdienste ausgeschrieben.

    Gerade solche Dienste können für dich besonders lukrativ sein. Denn die Zuschläge, die du hier bekommst, erhältst du steuerfrei on top. Suchst du dir einen Job als Dauernachtwache in der Pflege, bekommst du je nach Tarif einen Zuschlag von 25 % für die geleisteten Nachtstunden. An Sonntagen sind es rund 50 % und an einigen Feiertagen bis zu 150 % deines Grundlohns.

    Pflegekraft im Nachtdienst in grünen Kasack sitzt nachdenklich in einer Kantine des Krankenhauses mit einem Becher vor sich auf dem Tisch

    Urlaubsanspruch als Minijobber in der Pflege

    Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub. Für deinen Urlaubsanspruch ist unerheblich, wie viele Stunden du pro Tag arbeitest.  Die Urlaubstage basieren immer auf der Anzahl der Arbeitstage, nicht auf der Arbeitszeit pro Tag.

    Beispiel: Du arbeitest an zwei Tagen in der Woche jeweils vier Stunden. Deine Kollegin arbeitet ebenfalls an zwei Tagen pro Woche, jedoch jeweils acht Stunden. Obwohl du mit acht Stunden pro Woche deutlich weniger arbeitest, habt ihr beide den gleichen Urlaubsanspruch.

    Im Falle von Teilzeit mit unregelmäßigen Arbeitszeiten gilt die Formel: 

    Urlaubsanspruch bei Vollzeit ÷ Jahresarbeitstage einer Vollzeitkraft × tatsächliche Arbeitstage pro Jahr = Urlaubsanspruch bei Teilzeit

    Zuschläge bei einem Minijob in der Pflege

    Keine Sorge: Minijobber:innen, die an Sonn- und Feiertagen oder nachts arbeiten, erhalten ebenfalls Zuschläge. Auch wenn die Zahlung dieser steuerpflichtigen Zuschläge dazu führt, dass du die 538-Euro-Grenze überschreitest, bleibt dein Status als Minijobber:in erhalten.

    Achtung: Samstagszuschläge gehören nicht zu den lohnsteuerfreien Zuschlägen. Das bedeutet, dass zusätzliche Geld, was du hier bekommst, fällt in die Verdienstgrenze für Minijobs.

    Beispiel: Sabine arbeitet als Pflegefachkraft im Minijob. Sie verdient 22,50 € pro Stunde. Sie arbeitet drei Sonntage im Monat in der Frühschicht von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Sie verdient insgesamt 540 € steuerfrei. 

    Zur Veranschaulichung: 

    16 × 22,50 € = 360,00 € plus 16 × 11,25 € = 180 € (Sonntagzuschlag) = 540 €

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    Benötige ich für einen Minijob in der Pflege die Erlaubnis meines Arbeitgebers?

    Wenn du als Pflegekraft überlegst, neben deinem Hauptjob einen Minijob in der Pflege anzunehmen, gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Zunächst ist es oft notwendig, die Erlaubnis deines Hauptarbeitgebers einzuholen. In vielen Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass du für Nebentätigkeiten eine Genehmigung benötigst. 

    Dein Arbeitgeber kann die Nebenbeschäftigung untersagen, wenn dadurch ein Interessenkonflikt entsteht, beispielsweise wenn du für einen konkurrierenden Pflegedienst arbeiten möchtest.

    Des Weiteren könnte dein Arbeitgeber Einwände gegen den Minijob haben, wenn dieser deine Leistung beeinträchtigt. Dies ist besonders relevant, wenn durch den Minijob gesetzliche Ruhezeiten nicht eingehalten werden können oder deine Gesamtarbeitszeit die erlaubten 48 Stunden pro Woche übersteigt. 

    Es ist daher ratsam, deinen aktuellen Arbeitsvertrag genau zu prüfen und das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen, um alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und mögliche Konflikte zu vermeiden.

    Vorteile eines Minijobs in der Pflege

    Für Arbeitgeber in der Pflege kann es aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein, Minijobber:innen einzustellen. Aber auch die Minijobber:innen haben Vorteile.

    Steuer- und Abgabenfrei

    Der große Vorteil eines Minijobs ist, dass dieser steuer- und abgabenfrei möglich ist. Lediglich dein Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag von 15 % des Bruttogehalts an die Rentenversicherung. Dein Eigenanteil beträgt 3,6 % (bei 538 € Lohn also 19,36 EUR). Von diesem Betrag kannst du dich allerdings befreien lassen, sodass dein Brutto tatsächlich dein Nettogehalt ist.

    Abwechslung

     Ein Job in der Pflege kann eine willkommene Abwechslung zu einem Hauptjob sein, insbesondere wenn du hier wenig mit Menschen in Kontakt kommst. Aber auch für Pflegekräfte kann ein Minijob in einer anderen Einrichtung eine perfekte Möglichkeit sein, anderen Arbeitsweisen oder Fachrichtungen kennenzulernen. Beispielsweise könntest du als persönliche Assistenz für eine Person mit Einschränkungen arbeiten oder Fahrdienste übernehmen.

    Weniger belastend als ein Vollzeitjob

    Teilzeit ist in der Pflegebranche nicht unüblich. Im Jahr 2021 arbeiteten 65 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit (destatis). Die Gründe sind vielfältig. Einer der Hauptgründe ist aber die hohe psychische und physische Belastung. Viele Pflegekräfte können und wollen nicht mehr arbeiten.

    Keine Überstunden

    Du kannst – zumindest theoretisch – keine Überstunden anhäufen, da du andernfalls aus der Minijob-Regelung herausfällst. Allerdings bedeutet dies auch, dass du – bzw. dein Arbeitgeber –  deine Arbeitszeiten sehr genau im Blick haben musst.

    Junger Pfleger in blauen Kasack mit Stethoskop um den Hals, steht draußen vor einem Krankenhausgebäude

    Nachteile eines Minijobs in der Pflege

    Neben den genannten Vorteilen bringt ein Minijob auch Nachteile mit sich.

    Keine soziale Absicherung

    Insofern der Minijob deine einzige Beschäftigung ist, zahlst du nicht in die Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein. Das bedeutet, dass du weder Arbeitslosengeld erhältst noch Krankengeld. Lässt du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien, sammelst du in der Zeit auch keine Ansprüche für eine spätere Altersrente, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente.

    Erschwerte Karriereentwicklung

    Positionen wie die Pflegedienstleitung (PDL), Stationsleitung oder andere Leitungsrollen sind als Minijob nicht möglich. Die Übernahme von Verantwortung erfordert in der Regel eine vollzeitnahe Anstellung.

    Mehr Kommunikation erforderlich

    Als Minijobber:in bist du nicht so oft vor Ort. Folglich kann es sein, dass du neue Standards oder Änderungen an Arbeitsabläufen nicht mitbekommst. Hier liegt es an dir, aktiv nachzufragen, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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